Pflegeberater/innen sind Personen, die eine Pflegeberatung im Sinne des § 7a SGB XI durchführen. Die Pflegeberatung (engl. Case Management), ist ein neuer Tätigkeitsbereich in oder neben der Pflege. Die Pflegekassen sind seit dem 1. Januar 2009 nach § 7a SGB XI verpflichtet, Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung beantragt haben bzw. erhalten, eine umfassende, individuelle und unabhängige Beratung durch eine/n Pflegeberater/inn erbringen. Nach dem 30. Juni 2011 darf dazu nur noch besonders qualifiziertes Personal eingesetzt werden. Die Beratung bezieht sich auf die Auswahl und die Inanspruchnahme vorgesehenen Sozialleistungen sowie auf sonstige Hilfsangebote, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind.