Wann endet eine Betreuung?

Die Auflösung einer Betreuung kann durch den Betreuten oder den/ die Betreuer/in angeregt werden. Wenn die betreute Person, ihr/e Betreuer/in und das Vormundschaftsgericht sich einig sind, kommt es in der Regel sofort zu einer Betreuungsauflösung.
Kann keine Einigkeit zwischen den Beteiligten erzielt werden, so hat das Vormundschaftsgericht das letzte Wort. Es kann die Betreuung auch entgegen den Wünschen des/ der Betroffenen aufrechterhalten.
Die Vormundschaftsgerichte sind dazu verpflichtet, die Notwendigkeit einer Betreuung regelmäßig zu überprüfen. Übliche Überprüfungsfristen sind je nach Fall nach einem, zwei oder spätestens sieben Jahren.

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